Dienstleistungsvereinbarung aktuell (DLV inkl. AGB)
Status | Zusammenfassung | Letzte Revision | Scope | Klassifizierung |
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SEITENSTATUS | Grundsätzliche Vereinbarungen für die Erbringung unserer Dienstleistungen inklusive der Regelungen, die üblicherweise in AGBs stehen | Jun 24, 2026 | Alle Mitarbeiter im cubeoffice, unsere Geschäftspartner sowie Interessenten | Dieses Dokument darf nach eigenem Ermessen intern oder extern veröffentlicht und an Dritte weitergegeben werden. |
Einleitung
Diese Vereinbarung regelt die grundlegende Dinge der Zusammenarbeit zwischen uns (cubeoffice) und Ihnen als unserem Geschäftspartner für den Fall, dass Sie unser Leistungsangebot annehmen und uns mit der Erbringung konkreter Dienstleistungen beauftragen.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, solange nichts Abweichendes vereinbart wird.
Auf dieser Seite
Hauptpflichten von cubeoffice
Mit dieser Vereinbarung wird dem Geschäftspartner die fachgerechte Erbringung von Dienstleistungen durch cubeoffice zugesichert.
Für die IT-Infrastruktur und Organisation des Geschäftspartners bietet cubeoffice insbesondere folgende Dienstleistungen an:
allgemeine Servicedienstleistungen
Beschaffung, Lieferung, Inbetriebnahme, Wartung, Entstörung und Entsorgung von Hard- und Software
Entwurf und Einsatzplanung von Computernetzwerken und Kommunikationslösungen
Dokumentation der Netzwerkinfrastruktur sowie vereinbarter Standard-Prozeduren
Entwicklung, Installation und Pflege von Individualsoftware inkl. Gestaltungs- und Animationsleistungen
Beratungsleistungen und Sachverständigen-Gutachten zu ausgewählten IT-Themengebieten sowie
Benennung eines externen Datenschutz- und/oder Informationssicherheitsbeauftragten
cubeoffice bietet Beratungsleistungen (inkl. Prozessanalyse und -organisation) für die folgenden Bereiche des Geschäftspartners an:
Lagerorganisation, Ersatzteilmanagement
Auftragsdisposition für Produktionsprozesse
Instandhaltungsorganisation und Arbeitsvorbereitung
Zur Störungsannahme und Sofort-Hilfe, für Benutzerunterstützung oder sonstige Service-Anliegen stellt cubeoffice eine eigene Service-Hotline unter 0391 61128-20 während der nachfolgend vereinbarten Geschäftszeiten zur Verfügung. Die Nutzung dieser Service-Hotline ist wie jede andere Arbeitsleistung von cubeoffice kostenpflichtig und wird wie diese abgerechnet. Nichtdringliche Anliegen sollten nach Möglichkeit per E-Mail an support@cubeoffice.de gesendet werden.
Dienstleistungen werden auf Grundlage einer schriftlichen Beauftragung durch den Geschäftspartner an bestellung@cubeoffice.de erbracht.
Die Dienstleistung erfolgt zur schnelleren Hilfe und zur Einsparung von Anfahrtskosten nach Möglichkeit per Fernwartung.
Wenn bestimmte Reaktionszeiten oder eine Verfügbarkeit zugesichert werden sollen, ist der Abschluss eines zusätzlichen IT-Partnervertrages notwendig.
Bei Lieferung von Hard- und Software erfolgt diese immer unter dem Eigentumsvorbehalt bis zu vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware.
Die Erstellung von Angeboten auf der Basis vorliegender Leistungsverzeichnisse, Feinspezifikationen, Lasten- und/oder Pflichtenhefte erfolgt grundsätzlich kostenfrei.
Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Feinspezifikationen, Lasten- und/oder Pflichtenheften ist eine Planungsleistung und somit kostenpflichtig.
Für vereinbarte kundenspezifische Weiterbildungen der Mitarbeiter von cubeoffice zur Betreuung und Unterstützung der individuellen IT-Infrastruktur des Geschäftspartners wird ein Nachlass i.H.v. 50% auf die jeweils gültigen Stundensätze gemäß Preisliste Personalaufwand gewährt.
Geschäftszeiten
Dienstleistungen werden grundsätzlich während unserer Standard-Geschäftszeiten, Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 17:00 Uhr mit folgenden Ausnahmen erbracht:
gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt
Heiligabend und Silvester je ganztägig
Betriebsruhe an Brückentagen und zwischen den Feiertagen zum Jahreswechsel.
Bei Abschluss eines IT-Partnervertrages oder eines UHD-Vertrages erweitern sich diese Geschäftszeiten
generell auf 7:00 bis 18:00 Uhr und
an Brückentagen (während der Betriebsruhe) auf 8:30 bis 17:00 Uhr.
Vereinbarte Dienstleistungen außerhalb unserer Geschäftszeiten sind grundsätzlich zuschlagspflichtig gemäß Preisliste Personalaufwand, für IT-Partnervertragskunden entfallen die Zuschläge für Leistungen während der Betriebsruhe.
Mitwirkungspflichten des Geschäftspartners
Zur Vermeidung eines Datenverlustes wird ausdrücklich empfohlen, sowohl geeignete Programme zur Bekämpfung von Schadsoftware zu installieren als auch eine tägliche Datensicherung durchzuführen und auf Erfolg zu kontrollieren. cubeoffice bietet hierzu geeignete Dienstleistungen an.
Der Geschäftspartner hat alle notwendigen Zugangsdaten und notfalls den physikalischen Zugang zu den entsprechenden IT-Geräten und IT-Anlagen bereitzustellen.
Die Kosten zur Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen von cubeoffice sind durch den Geschäftspartner zu übernehmen.
Dem Geschäftspartner obliegt die Pflicht zur Erstellung von schriftlichen Mängelanzeigen, zur Dokumentation von auftretenden Fehlern und zur Ermöglichung von mindestens drei Nachbesserungsversuchen.
Laufzeiten und Kündigungsfristen dieser und untergeordneter Vereinbarungen
Diese Vereinbarung gilt ab dem Revisionsdatum oben in der Kopfzeile. Etwaige vorherige Dienstleistungsvereinbarungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist unbegrenzt und kann jederzeit zum nächsten Monatsende gemäß BGB §621 schriftlich gekündigt werden.
Solange individuell nichts anderes vereinbart wurde, ist die Mindestlaufzeit eines Dauerschuldverhältnisses gleich dem jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Dauerschuldverhältnis automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum.
Die Kündigungsfrist des Dauerschuldverhältnisses beträgt bei monatlicher Abrechnung 14 Tage, bei quartalsweiser Abrechnung: 1 Monat, bei halbjährlicher Abrechnung 2 Monate, bei jährlicher oder längeren Abrechnungszeiträumen 3 Monate.
Meldet der Geschäftspartner Insolvenz an, enden alle Dauerschuldverhältnisse automatisch zum nächsten Monatsende, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abrechnung
Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt gemäß der jeweils aktuell gültigen Preislisten.
Neben der reinen Leistungserbringung ist auch die Zeit zur Leistungsdokumentation voll abrechenbar.
Der Leistungsnachweis bei der Abrechnung erbrachter Arbeitsleistung nach Aufwand erfolgt durch eine Auflistung der geleisteten Arbeiten unter Angabe des Datums, des Mitarbeiters und des Leistungsinhaltes. Dieser Leistungsnachweis ist Bestandteil der Rechnung.
Bei Neukunden und Aufträgen ab 10 TEUR netto können bis zu 50% der Nettoauftragssumme bei Auftragserteilung vorab in Rechnung gestellt werden.
Ein Dauerschuldverhältnis wird im Voraus entsprechend des vereinbarten Abrechnungszeitraumes abgerechnet und als monatliche Posten auf der Rechnung dargestellt.
Ein Dauerschuldverhältnis mit jährlicher Laufzeit wird im ersten Jahr seiner Laufzeit bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres abgerechnet. In den Folgejahren erfolgt die Abrechnung und Verlängerung jeweils für volle Kalenderjahre.
Stunden- oder Ticketkontingente werden grundsätzlich im voraus berechnet und haben eine definierte Gültigkeitsdauer. Eine Rückzahlung unverbrauchter Einheiten ist ausgeschlossen.
Die Rechnung wird als E-Mail mit angehängtem PDF versendet, das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, Skonto wird nicht gewährt (Zahlungen per SEPA-Lastschrift sind nicht möglich).
Für Zahlungen, die später als 30 Tage ab Rechnungsdatum eingehen, behält cubeoffice sich das Recht vor, 15% Verzugszinsen pro Jahr zu berechnen.
Solange nichts anderes angegeben wird, sind alle Preisangaben ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
Preisanpassungen
Allgemeines
Für eine längere Preisstabilität von Dauerschuldpositionen empfehlen wir die Vereinbarung von Mindestlaufzeiten in Höhe von 24 oder 36 Monaten.
Die Veröffentlichung der aktuellen Preise erfolgt über unser Wiki unter der URL https://cubeoffice.atlassian.net/wiki/spaces/extranet.
Jährliche Anpassung
Eine Preisanpassung unserer Standardpreise (z.B. Stundensätze oder Managed Services) sowie vereinbarter Vergütungen erfolgt automatisch zum 1. Juli eines jeden Jahres.
Als Maßstab dient die Änderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Basis für die Anpassung ist die prozentuale Änderung des Indexwerts für den Monat März des laufenden Jahres gegenüber dem Indexwert des Monats März des Vorjahres. Preise werden auf das Vielfache von 5 Cent gerundet.
Cubeoffice wird den Kunden über die Anpassung mindestens 4 Wochen vorher informieren.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum 30. Juni des laufenden Jahres zu.
Weitergabeklausel für Fremdkosten
cubeoffice ist berechtigt, Preiserhöhungen von Drittanbietern für Fremdleistungsanteile (z. B. Lizenzgebühren von Microsoft oder Swyx) in gleicher Höhe an den Kunden weiterzugeben. Die Anpassung erfolgt automatisiert zum Zeitpunkt der Preisänderung durch den Vorlieferanten, spätestens jedoch zur nächsten Vertragslaufzeit.
Übersteigt die Anpassung 10% des bisherigen Preises der Teilleistung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für diese Leistungsteil zu. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung (i. d. R. Rechnungsstellung) erfolgen. Sie wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem die Kündigung cubeoffice zugeht. Bis zum Vertragsende wird die Leistung zum bisherigen (nicht erhöhten) Preis abgerechnet.
Wechsel von Arbeitnehmern von cubeoffice zum Geschäftspartner
Kommt es im Laufe der Geschäftsbeziehung zu einem direkten arbeitsrechtlichen Wechsel von Arbeitnehmern von cubeoffice zum Geschäftspartner, dann schuldet der Geschäftspartner dem cubeoffice die drei letzten Bruttomonatsgehälter des wechselnden Arbeitnehmers als Personal-Vermittlungsprovision.
Als direkter Wechsel zählt die Beendigung im cubeoffice und der Beginn des neuen arbeitsrechtlichen Verhältnisses innerhalb von 180 Tagen.
Urheberrechte
Von cubeoffice erstellte Planungsleistungen für jegliche IT-Projekte, erstellte Layouts jeglicher Art oder Benutzeroberflächen für Individualsoftware sind urheberrechtlich geschützt und dürfen insbesondere ohne Bezahlung und vorheriger schriftlicher Genehmigung von cubeoffice nicht weitergegeben, kopiert, vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden.
Das gleiche gilt für den durch cubeoffice erstellten Quellcode für die vom Geschäftspartner beauftragte Individualsoftware, Arbeitsdateien zur Mediengestaltung (z.B. InDesign-, Photoshop-, Illustrator-, Final Cut, Motion-Dateien u.ä.).
Wenn hierzu Verwertungsrechte in den Besitz des Geschäftspartners übergehen sollen, muss dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart und entsprechend vergütet werden.
Geheimhaltung / Datenschutz
cubeoffice verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. Mündliche oder schriftliche Informationen des Geschäftspartners dürfen weder an Dritte weitergereicht oder sonst verwertet werden. Darüber hinaus sind alle in Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangten Unterlagen, die vom Geschäftspartner als schutzbedürftig bezeichnet sind, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern.
Bei einer Fernwartung werden die zuständigen Ansprechpartner beider Seiten vorab festgelegt. Der Zeitpunkt und die Zeitdauer der Wartungsarbeiten werden von cubeoffice protokolliert. Nach Möglichkeit ist eine Fernwartungssitzung immer durch den Geschäftspartner zu initialisieren. Regelmäßige Fernwartungsaufträge sind vorab abzustimmen.
Wenn beim Zugriff auf die Systeme des Geschäftspartners die Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten nicht absolut sicher ausgeschlossen werden kann, ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich. Diese wird cubeoffice dem Geschäftspartner unverzüglich zur Verfügung stellen und ist Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
Die für den Geschäftspartner tätigen Mitarbeiter von cubeoffice sind zur Vertraulichkeit der zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Informationen sowie von als Betriebsgeheimnissen gekennzeichneten Informationen verpflichtet.
Beide Parteien bewahren Stillschweigen gegenüber Dritten über alle getroffenen Preis- und Vergütungsvereinbarungen.
Haftungsbegrenzung
Zwischen den Vertragspartnern wird vereinbart, dass cubeoffice und seine Erfüllungsgehilfen im Falle eines von ihm infolge einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schadens lediglich und höchstens bis zu einem Betrag von 250.000 € haftet. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass ein über die Haftgrenze hinausgehendes Schadenspotential bestehen kann und in diesem Fall der Abschluss einer Einzelobjektversicherung auf eigene Kosten geboten erscheint.
Eine Haftung von cubeoffice und seiner Erfüllungsgehilfen für Mangelfolgeschäden (wie z.B. entgangenem Gewinn resultierend aus Arbeitsausfall) ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für von cubeoffice und seiner Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden.
Für zerstörte Datenbestände und die Kosten der Wiederbeschaffung dieser haftet cubeoffice nur, wenn es grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und der Geschäftspartner durch entsprechende und übliche Sicherungsmaßnahmen die Wiederbeschaffung der Daten in zumutbarer Weise gewährleistet hat. Hierzu gehört auch, dass der Geschäftspartner angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Schadsoftware und sonstige Phänomene vorhält, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung, muss sich der Geschäftspartner in jedem Falle ein angemessenes Mitverschulden anrechnen lassen.
cubeoffice schließt für alle zugesicherten Tätigkeiten beim Geschäftspartner eine ausreichend dimensionierte Haftpflichtversicherung ab und weist diese auf Verlangen des Geschäftspartners nach.
Gewährleistung
Für erbrachte Dienstleistungen mit der Abrechnungsart “Zeit gegen Geld” gilt das Dienstvertragsrecht. Dieses kennt keine Pflicht zu fehlerfreien Diensten und keine gesetzlichen Mängelrechte bei fehlerhafter Leistung, wie das Kaufvertragsrecht (§ 437 BGB) oder das Werkvertragsrecht (§ 634 BGB). Der Geschäftspartner kann die Bezahlung der Vergütung wegen einer fehlerhaften Leistung weder verweigern noch hat er ein Recht auf Nacherfüllung.
Für erstellte Individualsoftware werden 90 Tage Gewährleistung vereinbart. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung wird hier der Abschluss eines Softwarepflegevertrages ausdrücklich empfohlen.
Für Leistungen, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen (z.B. Lieferung von Standard Hard- und Software) wird ein Gewährleistungszeitraum von einem Jahr vereinbart.
Besondere Bestimmungen
Beratungsleistungen beruhen auf Erfahrungswerten sowie Herstellerangaben und sind grundsätzlich unverbindlich. cubeoffice verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und mangelfreien Erbringung der gewünschten Leistung.
Die Arbeiten beim Geschäftspartner werden nach bestem Wissen und Gewissen durch cubeoffice ausgeführt. cubeoffice sichert jedoch nicht den Eintritt eines bestimmten Leistungserfolges zu oder aber den dauerhaft störungsfreien Zustand des bearbeiteten IT-Systems. cubeoffice erbringt insofern ausschließlich Dienstleistungen.
Weitere Absprachen, Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Bestimmung einer Leistungsbeschreibung zu einem Angebot nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Punkte nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird dann durch eine der gewollten Bestimmung am nächsten liegende gesetzliche Bestimmung ersetzt.
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Magdeburg.
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Der Geschäftspartner bestätigt die vorstehenden Vereinbarungen und akzeptiert diese mit seiner Unterschrift.
Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Geschäftspartners
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cubeoffice GmbH & Co.KG | Persönlich haftende Gesellschafterin | Bankverbindung | Kontakt |
Änderung der Preisanpassungklausel ab 1.1.2027: Jährliche Anpassung, Punkt 2
Alt:
Als Maßstab dient die Änderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Basis für die Anpassung ist die prozentuale Änderung des Indexwerts für den Monat März des laufenden Jahres gegenüber dem Indexwert des Monats März des Vorjahres. Preise werden auf das Vielfache von 5 Cent gerundet.
Neu:
Als Maßstab dient die Änderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Basis für die Anpassung ist die prozentuale Änderung des Indexwerts für den Monat März des laufenden Jahres gegenüber dem Indexwert des Monats der letzten Preisanpassung. Preise werden auf das Vielfache von 5 Cent gerundet.